PHYSIOTHERAPIE Süd

Betty Schnur

Südring 145

06667 Weißenfels

Wir sind für Sie da:

Mo-Do 7:30-19:30 Uhr | Fr 7:30-13:00 Uhr

(03443) 32 49 46

[email protected]

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Therapeutische Wohlfühl-Praxis

Manuelle Lymphdrainage in Weißenfels

Bitte beachten Sie! Die hier hinterlegten Beschreibungen sind nur allgemeingültig und ersetzen nicht die persönliche Beratung mit einem unserer Therapeuten.

Manuelle Lymphdrainage (MLD) – alle Kassen

Manuelle Lymphdrainage (MLD) – Teilbehandlung


Definition:

Manuelle Massagetechnik nach Dr. Vodder mit systematischer Anordnung und rhythmischer Folge von Drehgriffen, Schöpfgriffen, Pumpgriffen sowie stehenden Kreisen und Spezialgriffen. Der Einsatz von Geräten (z. B. Lymphomat) ist kein Ersatz für die manuelle Lymphdrainage.


Therapeutische Wirkung:

  • Abflussförderung der interstitiellen Flüssigkeit über Lymph- und Venengefäßsystem sowie Gewebespalten.
  • Steigerung der Lymphangiomotorik.
  • Lockerung fibrosklerotischen Bindegewebes.
  • Hebung des Parasympathicotonus.
  • Schädigungen/Funktionsstörungen
  • Leichtgradige einseitige Lymphödeme


Ödeme:

  • posttraumatische und postoperative
  • schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen
  • Schmerzen, Funktions-, Belastungsstörungen durch lokale Schwellung (z. B. Ödem, Hämatom)


Leistungen:

Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:

  • Behandlung eines Armes oder Beines
  • Behandlung des Kopfes
  • Behandlung des Bauches
  • Behandlung der Wirbelsäule oder eines Wirbelsäulenabschnittes.


Therapieziel:

  • Entstauung mit Schmerzreduktion.


Regelbehandlungszeit:

  • Richtwert: 30 Minuten.


Weiterbildungsnachweis:

Die unter diesen Positionen beschriebenen Leistungen können von Physiotherapeuten bzw. Masseuren/Masseuren und med. Bademeistern durchgeführt und abgerechnet werden, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in manueller Lymphdrainage von mind. 170 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.

Manuelle Lymphdrainage (MLD) – Großbehandlung


Definition:

Manuelle Massagetechnik nach Dr. Vodder mit systematischer Anordnung und rhythmischer Folge von Drehgriffen, Schöpfgriffen, Pumpgriffen sowie stehenden Kreisen und Spezialgriffen. Der Einsatz von Geräten (z. B. Lymphomat) ist kein Ersatz für die manuelle Lymphdrainage.


Therapeutische Wirkung:

  • Abflussförderung der interstitiellen Flüssigkeit über Lymph- und Venengefäßsystem sowie Gewebespalten.
  • Steigerung der Lymphangiomotorik.
  • Lockerung fibrosklerotischen Bindegewebes.
  • Hebung des Parasympathicotonus.


Schädigungen / Funktionsstörungen:

  • primäre und sekundäre Lymphödeme beidseitig (beide Arme oder beide Beine) oder einseitig (ein Arm und ein Bein)
  • Phlebolymphostatisches Ödem
  • schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatischen / lymphostatischen Schwellungen
  • chronisch schmerzlosen oder schmerzhaften, länger bestehenden bzw. dauerhaft manifesten Lymphödeme mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)


Leistungen:

Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:

  • Behandlung eines Armes und eines Beines oder – Behandlung eines Armes und des Kopfes oder Behandlung beider Arme oder
  • Behandlung beider Beine.


Therapieziel:

  • Entstauung mit Schmerzreduktion.


Regelbehandlungszeit:

  • Richtwert 45 Minuten.


Weiterbildungsnachweis:

Die unter diesen Positionen beschriebenen Leistungen können von Physiotherapeuten bzw. Masseuren/Masseuren und med. Bademeistern durchgeführt und abgerechnet werden, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in manueller Lymphdrainage von mind. 170 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.

Manuelle Lymphdrainage (MLD) – Ganzbehandlung


Definition:

Manuelle Massagetechnik nach Dr. Vodder mit systematischer Anordnung und rhythmischer Folge von Drehgriffen, Schöpfgriffen, Pumpgriffen sowie stehenden Kreisen und Spezialgriffen. Der Einsatz von Geräten (z. B. Lymphomat) ist kein Ersatz für die manuelle Lymphdrainage.


Therapeutische Wirkung:

  • Abflussförderung der interstitiellen Flüssigkeit über Lymph- und Venengefäßsystem sowie Gewebespalten.
  • Steigerung der Lymphangiomotorik.
  • Lockerung fibrosklerotischen Bindegewebes.
  • Hebung des Parasympathicotonus.


Schädigungen / Funktionsstörungen:

  • schwergradige Lymphödeme beidseitig (beide Arme oder beide Beine) oder einseitig (ein Arm und ein Bein)
  • schwergradige einseitige sekundäre Lymphödeme mit Komplikationen durch Strahlenschädigung (mit z. B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung)
  • schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen
  • chronisch schmerzlose oder schmerzhafte, länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödeme mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)


Leistungen:

Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:

  • Behandlung eines Armes und eines Beines oder
  • Behandlung beider Arme oder
  • Behandlung beider Beine.


Therapieziel:

  • Entstauung mit Schmerzreduktion.


Regelbehandlungszeit:

  • Richtwert 60 Minuten.


Weiterbildungsnachweis:

Die unter diesen Positionen beschriebenen Leistungen können von Physiotherapeuten bzw. Masseuren/Masseuren und med. Bademeistern durchgeführt und abgerechnet werden, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in manueller Lymphdrainage von mind. 170 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.

Kompressionsbandagierung einer Extremität


Definition:

Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.


Schädigungen / Funktionsstörungen:

  • schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen
  • chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)


Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:

  • wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist.
  • wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
  • bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.


Leistungen:

  • Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet).
  • Beratung des Patienten.


​​​​​​​Hinweis:

  • Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.

Bewegungstherapie:

Die Bewegungstherapie umfasst im Folgenden alle therapeutischen Verfahren der Übungsbehandlung und Krankengymnastik, die auf Bewegungslehre, auf der Kenntnis der normalen und krankhaft veränderten Funktionen des Bewegungssystems sowie auf Übungs- und Trainingsprinzipien aufbauen. Dabei dient der gezielte, dosierte, methodisch planmäßige Einsatz von therapeutischen Techniken der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Leistungen der Stütz- und Bewegungsorgane, des Nervensystems und der dabei beteiligten Funktionen des Herz-/Kreislaufsystems, der Atmung und des Stoffwechsels.


Hinweis:

Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.

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